Gemeinsame Projekte
Gemeinsame Projekte basieren auf multilateralen Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der EU und den Partnerländern. Sie sollen den Austausch von Wissen und bewährter Praxis zwischen EU-Universitäten und Institutionen in den Partnerländern sowie gegebenenfalls zwischen den Institutionen der Partnerländer selbst fördern.
Gemeinsame Projekte werden von den Institutionen selbst implementiert. Geeignete Themen für Gemeinsame Projekte beinhalten die Entwicklung des Lehrplans, die Universitätsverwaltung und die Schaffung einer besseren Verbindung zwischen Hochschulen und der Gesellschaft als Ganzes.
Eingeschränkte und kurzzeitige Mobilität von Studenten, akademischen Mitarbeitern und Universitätsadministratoren ist als Teil des Tempus-Projektes möglich, doch nur, so lange es zur Erfüllung der Projektziele beiträgt.
Zwei Kategorien von Gemeinsamen Projekten
"Nationale Projekte" müssen einem der Partnerländer zugute kommen und sich schwerpunktmäßig auf nationale Prioritäten konzentrieren, die durch das Bildungsministerium des Partnerlandes festgelegt werden.
"Regionale Projekte" zielen auf den Vorteil von mehr als einem Partnerland. Sie konzentrieren sich darauf, die regionalen Prioritäten, welche allen Partnerländern einer bestimmten Region gemein sind, anzusprechen. Darüber hinaus können sie auch "nationale Prioritäten" ansprechen, welche den teilnehmenden Partnerländern gemein sind.
Nationale und regionale Prioritäten werden in den Ausschreibungen definiert.
Regionale Projekte können Partnerländer aus verschiedenen Regionen einschließen, vorausgesetzt, dass das Thema der Ausschreibung als regionale oder nationale Priorität für alle teilnehmenden Partnerländer erkannt wird.