Rechtliche Begründung für ein Externalisierungsverbot im deutschen und europäischen Eigentumsrecht / Förderung: Friedrich-Ebert-Stiftung (Juni 2014 - Juni 2016)
Das Projekt konzentrierte sich auf die formelle Institution von Eigentumsrechten und stellte die Frage, ob Eigentum eine inhärente Beschränkung bezüglich der Externalisierung von Produktionskosten auf die Gesellschaft und die Umwelt enthält. In diesem Zusammenhang wurde die Einführung eines Externalisierungsverbots im Eigentumsrecht untersucht, welches von der verfassungsrechtlich anerkannten sozialen Funktion des Eigentums abgeleitet wird.
Da aktuelle (informelle) Regeln nicht in der Lage sind, Unternehmen effektiv an der Externalisierung ihrer Produktionskosten zu hindern, könnten die formellen Vorschriften einer Überarbeitung bedürfen. Daher wurden die potentielle rechtliche Begründung und mögliche Hindernisse für die Einführung einer Verpflichtung zur Nachhaltigkeit in das deutsche Eigentumsrecht und eine Anpassung des Wettbewerbsrechts, um Unternehmen zur Internalisierung externalisierter Kosten zu zwingen, betrachtet.