Der PEPPER-III-Bericht
Promotion of Employee Participation in Profits and Enterprise Results in the New Member and Candidate Countries of the European Union
Mit einem Vorwort von Günther Verheugen, Vize-Präsident der Europäischen Kommission
Die Diskussion um Mitarbeiterbeteiligung auf europäischer Ebene führte seit Anfang der 1990er Jahre zu einer Reihe von Maßnahmen, deren bedeutendste die folgenden waren:
- der PEPPER-I-Bericht der Europäischen Kommission (Förderung der Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn und Unternehmenserfolg) von 1991;
- die Empfehlung des Europäischen Rates vom 27. Juli 1992 über die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn und Unternehmenserfolg;
- der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. April 1992 über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinsichtlich der genannten Empfehlung des Europäischen Rates;
- der PEPPER-II-Bericht von 1997, der jedoch all diesen Initiativen zum Trotz keine signifikanten Fortschritte in der Politik der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Förderung der Mitarbeiterbeteiligung verzeichnen konnte.
Diese Bestandsaufnahme wurde vor kurzem durch eine Untersuchung der Mitarbeiterbeteiligung in den neuen Mitgliedstaaten und Beitrittskandidatenländern erweitert, deren Ergebnisse im PEPPER-III-Bericht zusammengefasst sind.
Es zeigte sich, dass die Gesetze, die Mitarbeiterbeteiligung ermöglichen, sich fast ausschließlich auf Kapitalbeteiligung beziehen; dies gilt gleichermaßen für die post-sozialistischen wie für die schon ehedem marktwirtschaftlichen Länder. Dabei hat sich die Mitarbeiterbeteiligung in der ersten Gruppe größtenteils im Laufe der Privatisierung entwickelt. Nur in einigen wenigen Fällen wurden Gesetze zur Gewinnbeteiligung erlassen. Die generelle Haltung von Regierungen und Sozialpartnern lässt auf Seiten der Politik einen Mangel an konkreten unterstützenden Maßnahmen für PEPPER-Modelle und bei Gewerkschaften und Arbeitgeber-Organisationen nur wenig Interesse erkennen.